Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit der Webseite swpkontakt.org nach den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und WCAG 2.1 AA.
1. Geltungsbereich und Rechtsgrundlage
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite swpkontakt.org und richtet sich nach den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das in Deutschland am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist und Anforderungen aus dem European Accessibility Act umsetzt.
2. Konformitäts-Status
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA. Die aktuelle Konformität ist teilweise konform — siehe Abschnitt 4.
3. Umgesetzte Maßnahmen
- Semantisches HTML: Korrekte Verwendung von Überschriften (h1–h6), Listen, Tabellen mit thead/tbody, Landmark-Regionen (header, main, nav, footer)
- Sprachattribut:
<html lang="de-DE">auf jeder Seite - Alt-Texte: Alle informationstragenden Bilder haben Alt-Attribute (Logos, Autoren-Porträts, Anbieter-Screenshots)
- Farbkontrast: Text-/Hintergrund-Kontraste prüfen wir gegen WCAG-AA-Standard (4,5:1 für normale Schrift, 3:1 für große Schrift)
- Tastatur-Bedienbarkeit: Alle interaktiven Elemente (Links, Buttons, Details/Summary-FAQ-Elemente) sind per Tab-Taste erreichbar
- Responsive Design: Lesbar von 320 px bis 4K, ohne horizontales Scrollen, Schriftgröße via Browser skalierbar bis 200 %
- ARIA-Labels: aria-label für Navigation, Compliance-Banner und Breadcrumbs
- Reduced Motion: Keine flackernden oder animierten Elemente, die epileptische Anfälle auslösen könnten
4. Nicht (vollständig) konforme Bereiche
Wir sind transparent über bekannte Einschränkungen:
- Komplexe Tabellen (z.B. Bonus-Vergleichstabellen): Screen-Reader-Erfahrung optimiert, aber bei sehr breiten Tabellen kann ein horizontales Scrollen notwendig sein
- Anbieter-Logos: SVG- und PNG-Logos sind als Bilder eingebunden. Wir prüfen laufend, wie wir den Logo-Inhalt für Screenreader semantisch besser darstellen
- Cookie-Banner: Tastatur-Bedienung umgesetzt, aber Screen-Reader-Tests stehen noch aus
- Drittanbieter-Inhalte: Affiliate-Tracking-Cookies und externe Statistik-Tools können nicht von uns auf Barrierefreiheit geprüft werden
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Punkte zu verbessern.
5. Feedback und Kontakt
Wenn du auf eine Barriere stößt oder Verbesserungs-Vorschläge hast, melde dich gerne:
- E-Mail: [email protected]
- Über das Kontaktformular
Wir antworten typisch binnen einer Woche und bemühen uns, gemeldete Probleme zeitnah zu beheben.
6. Durchsetzungsverfahren
Wenn unsere Antwort auf deine Meldung nicht zufriedenstellend ist, kannst du dich an die für den Sitz des Betreibers zuständige Schlichtungs- oder Marktüberwachungsbehörde wenden:
Marktüberwachungsstelle für Barrierefreiheit:
[BUNDESLAND_BEHÖRDE]
[ANSCHRIFT]
Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Eine Übersicht aller Landes-Schlichtungsstellen findest du bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
7. Erstellung und Aktualisierung
Diese Erklärung wurde am 4. Juni 2026 erstellt. Sie basiert auf einer Selbstbewertung. Eine externe Konformitäts-Prüfung ist für 2026 geplant.
Von Markus Reuter · Aktualisiert am 4. Juni 2026